Rechtsprechung
VG Dresden, 20.12.2001 - A 1 K 31223/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,65208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Dresden, 20.12.2001 - A 1 K 31223/98
- OVG Sachsen, 22.08.2003 - A 4 B 849/02
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 22.08.2003 - A 4 B 849/02
Inlaufsetzen der Klagefrist bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung eines …
Auf die Berufung des Beteiligten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. Dezember 2001 - A 1 K 31223/98 - geändert, soweit das Verwaltungsgericht die Beklagte verpflichtet hat, für die Klägerin Abschiebungshindernisse gemäß § 53 Abs. 4 AuslG und § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festzustellen.Mit Urteil vom 20.12.2001 - A 1 K 31223/98 - hat das Verwaltungsgericht die Beklagte unter "entsprechender" Aufhebung des Bescheids des Bundesamtes vom 26.8.1998 verpflichtet, die Voraussetzungen des § 53 Abs. 4 AuslG und des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festzustellen.
unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20.12.2001 - A 1 K 31223/98 - die Klage der Klägerin insgesamt abzuweisen.
Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20.12.2001 - A 1 K 31223/98 - ist insoweit aufzuheben, als die Beklagte verpflichtet wurde, für die Klägerin die Voraussetzungen des § 53 Abs. 4 AuslG und des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festzustellen.